Kosten für Psychotherapie
Über die Grundversicherung
Seit dem 01.07.2022 werden auf ärztliche Anordnung die Kosten einer psychologischen Psychotherapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Ich bin zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen. Um über das Anordnungsmodell abrechnen zu können, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine Anordnung Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes oder von einer Psychiaterin/einem Psychiater.
Die erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig und kann für weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin.
Der Tarif ist durch PsyTarif vorgegeben.
Selbstzahler oder über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse
Sie können die Kosten einer Therapie oder Beratung auch vollständig selber übernehmen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung oder Überweisung. Die Konditionen für eine Deckung über die Zusatzversicherung einer Krankenkasse klären Sie am besten direkt mit Ihrer Zusatzversicherung ab.
Eine Sitzung a 60 Minuten kostet CHF 180.00 inkl. Vor- und Nachbereitung.
Paar- oder Familiensitzung a 60 Minuten, pro Paar oder Familie CHF 200.00 inkl. Vor- und Nachbereitung.
Allgemeine Informationen
Die Sitzungen sind verbindlich. Sollten sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Ansonsten werde ich Ihnen diese Sitzung in Rechnung stellen.
Berichte und Telefonate, die im Zusammenhang mit Ihrer Therapie anfallen, werde ich vorab mit Ihnen besprechen und nach Zeitaufwand verrechnen.
Für alle weiteren Tarife wie Gruppen- oder Maltherapie, Coaching und Supervision kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Meine Arbeit unterliegt der Schweigepflicht. Alles, was in der Psychotherapie besprochen und berichtet wird, ist vertraulich.
Kostenübernahmen durch die IV bei Kindern und Jugendlichen
Die Invalidenversicherung leistet die volle Kostendeckung, wenn die Psychotherapie der beruflichen Eingliederung dient, oder dazu beiträgt, die schulischen Anforderungen der Regelschule zu bewältigen.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens kann eine Kostengutssprache ab Therapiebeginn beantragt werden. Das Geburtsgebrechen (z. Bsp. ADHS) muss durch einen Arzt oder eine Ärztin abgeklärt werden.
Schulisch indizierte Psychotherapie
Hat Ihr Kind oder Ihr(e) Jugendliche(r) emotionale und/oder soziale Schwierigkeiten, welche seine/ihre gesunde Entwicklung gefährdet, kann die Schule die Kosten der Therapie übernehmen. Dazu bedarf es einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD). Sowohl Lehrer, Eltern als auch Schüler können sich an die kostenlose Beratung beim SPD wenden. Die Schulpsychologischen Dienste der Stadt Zürich finden sie hier.
Psychotherapie durch Opferhilfe
Sind Sie oder Ihr Kind Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt geworden, können Sie über die Fachstellen der Opferhilfe eine Kostengutssprache für Psychotherapie beantragen. Diese Beratungen durch die Fachstellen sind kostenlos. Eine Adressliste und weitere Informationen zu Beratungsstellen im Kanton Zürich finden Sie hier.